Interessens­-
vertretung

Rechte haben alle –
nur wer sie bekommt
ist eine Frage von Strategie und
Erfahrung.

Zu unser aller Wohl - braucht es eine starke Elementarpädagogik

Unterschiedliche Initiativen aus der Praxis arbeiten landes- und bundesweit für die Besserstellung der elementaren Bildung in Österreich.

Als Interessenvertretung liegt der Schwerpunkt von ELVER in der Lobbyarbeit mit Akteuren auf EU- und Bundesebene, der Vernetzung mit Familienvertretungen, pädagogischen Fach-und Hilfskräften, der Wissenschaft und der Wirtschaft.

Welche Inhalte vertritt ELVER?

Mit unseren Forderungen innerhalb unserer Lobbyarbeit halten wir uns an die Empfehlung des Rates der Europäischen Union zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung. Erschienen ist diese Empfehlung am 22.5.2019 und steht unter diesem Link zur Verfügung:

Leichter Zugang zu Kinderbetreuung

Die Angebote an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) sollen ausgeweitet und deren Qualität verbessert werden. Wir fordern ausreichend Kinderbetreuungsplätze für alle Kinder. Es muss dafür gesorgt werden, dass diese Plätze tatsächlich in Anspruch genommen werden können [Erwägungsgrund Nr. 10; Nr. 2].

Bessere Qualifikation des Betreuungs-personals

Wir fordern bessere Qualifikation des Personals von FBBE-Einrichtungen laut [Nr. 3].

Die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass

  • FBBE-Berufe attraktiver werden, damit sich mehr Menschen dafür entscheiden [Nr. 3 a],
  • Anforderungen an die Qualifikation des FBBE-Personals an diejenigen der GrundschullehrerInnen angeglichen werden
  • die Erstausbildung und Weiterbildung des FBBE-Personals verbessert werden soll [Nr. 3 a, b].

Höhere inhaltliche Qualität der Kinderbetreuung

Wir fordern vor allem die Förderung der „sozialen, emotionalen, Lern- und Sprachkompetenzen“ der Kinder in FBBEs. [Nr. 4].
Wir unterstützen sämtliche Vorschläge, welche die Souveränität der Mitgliedstaaten durch die FBBE gewähren sollten [Nr. 4 a bis e], unter anderem den Fremdsprachenerwerb [Nr. 4 c].

Weitere Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten sollen für eine angemessene Finanzierung der FBBE sorgen [Nr. 6 a].

– Die Mitgliedstaaten sollen auf Grundlage dieser Empfehlung weiterergehende, nationale oder regionale Qualitätsanforderungen für FBBE-Dienste aufstellen [Nr. 6 b].
Führen diese Forderungen zu höheren Kosten? Nur bedingt, denn Investitionen in die Verfügbarkeit und die Qualität von Kinderbetreuung sind volkswirtschaftlich sinnvoll. Im Wesentlichen aus drei Gründen:

  • Erstens: Investitionen erzeugen hohe Bildungsrenditen. Es hat
    sich gezeigt, dass bessere frühkindliche Förderung später zu höheren Einkommen führt als Investitionen in anderen Bildungsbereichen [SWD(2018) 173, S. 14]. Die Teilnahme an frühkindlicher Förderung, insbesondere bei Kindern aus benachteiligten Familien, hat deutlich positive Effekte auf das zukünftige Bildungsniveau und damit auf Einkommen, soziale Eingliederung und Gesundheit [SWD(2018) 173, S. 10].
  • Zweitens: Investitionen in frühkindliche Förderung entfalten nicht nur Vorteile für den einzelnen Mitgliedstaat, sondern langfristig auch einen grenzüberschreitenden Nutzen für alle Mitgliedstaaten. Aufgrund des Rechts auf Freizügigkeit können EU-BürgerInnen in der gesamten EU eine Ausbildung machen, studieren und arbeiten. Kinder, die heute FBBE in einem Mitgliedstaat erhalten, können ihre persönlichen Fähigkeiten daher in 15 bis 20 Jahren als Auszubildende, Studierende, Arbeitnehmende oder Selbstständige EU-weit einbringen.
  • Drittens: Dank Kinderbetreuung können Eltern, die möchten, arbeiten. Insbesondere für Frauen bietet der Ausbau frühkindlicher Förderung zahlreiche Chancen. Fehlen diese aber, bleibt oft nur eine Teilzeitanstellung oder das gänzliche Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt. [OECD(2018) Education and Skills today].
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